Nahverkehrsplan

Das Thüringer Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (ThürÖPNVG) sieht vor, dass die Aufgabenträger für Ihren Bereich einen Nahverkehrsplan als Grundlage für die Organisation und Finanzierung des ÖPNV erstellen. Im Einzelnen regelt das Gesetz dazu Folgendes:

 

§5 Abs 1 ThürÖPNVG

Die Aufgabenträger haben für ihren Zuständigkeitsbereich Nahverkehrspläne aufzustellen. Die Aufgabenträger nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 und 3 haben hierbei § 8 Abs. 3 PBefG zu beachten. Der Nahverkehrsplan ist für einen Zeitraum von fünf Jahren aufzustellen und bedarfsgemäß fortzuschreiben. Er hat den Zielen der Raumordnung, Landesentwicklung und Landesplanung unter Beachtung der Belange des Umweltschutzes, der Wirtschaftlichkeit und der Mobilitätsbedürfnisse der Bevölkerung zu entsprechen.

Unterhalb finden Sie zum Download den aktuellen Nahverkehrsplan Wartburgregion 2022 - 2027.